Allgemeine Geschäftsbedingungen
Numa Real Estate GmbH
1. Vorbemerkung
Ein Maklervertrag zwischen der Numa Real Estate GmbH (im Folgenden „Makler") und dem Interessenten bzw. dem Anbieter von Immobilien (im Folgenden gemeinsam „Kunden") kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch Inanspruchnahme des Maklers in Kenntnis der für den Fall der erfolgreichen Vermittlungs- bzw. Nachweistätigkeit an den Makler zu zahlenden Provision zustande.
Sonderregelung für Verbraucher (Kauf/Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern): Betrifft der Maklervertrag den Kauf oder Verkauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses und ist der Kunde Verbraucher, bedarf der Maklervertrag zu seiner Wirksamkeit der Textform (§ 656a BGB). Ein Vertragsschluss allein durch konkludentes Verhalten genügt in diesem Fall nicht.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") regeln in Ergänzung der gesetzlichen Vorschriften die Vertragsbeziehungen und sind Vertragsbestandteil. Es besteht die Möglichkeit, die AGB herunterzuladen oder auszudrucken; alternativ werden sie übergeben.
2. Angebot, Informationen und diesbezügliche Haftung
Das Immobilienangebot, das der Makler zur Verfügung stellt, und die vom Makler mitgeteilten Informationen zu den Objekten basieren auf vom Anbieter dem Makler zur Verfügung gestellten Informationen. Der Makler überprüft die vom Anbieter erhaltenen Informationen ausdrücklich nicht auf deren Richtigkeit und ist hierzu auch nicht verpflichtet, es sei denn, es wird ein gesonderter Auftrag zur Einholung von Auskünften und/oder Überprüfung erteilt. Der Makler übernimmt daher keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen.
Dem Kunden wird empfohlen, vor Vertragsabschluss erforderliche Unterlagen und Auskünfte (beispielsweise auch Bauakten, Baulastenverzeichnis usw.) selbst direkt einzuholen.
3. Vertraulichkeit und Schadensersatz bei Weitergabe eines Angebots
Das Immobilienangebot ist ausschließlich für Interessenten des Maklers bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf nicht ohne schriftliche Zustimmung des Maklers an Dritte weitergegeben werden. Erlangt ein Dritter aus von einem Kunden zu vertretenden Gründen Kenntnis von dem Angebot und kommt dadurch ein Vertrag zustande, so ist die vereinbarte Provision vom Kunden gegebenenfalls als Schadensersatz zu bezahlen, es sei denn, der in Anspruch Genommene weist nach, dass dem Makler ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Der Makler behält sich die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche vor.
4. Provision
Bei der Provision handelt es sich um ein Erfolgshonorar für den Fall des Vertragsabschlusses. Die Vollziehung des Vertrages ist hierfür nicht von Relevanz. Die Höhe der Provision ergibt sich aus der gesonderten Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
Sie beträgt bei Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern und Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnungen für Verkäufer und Käufer jeweils 3,57 % inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer (3,0 % zzgl. USt.) des Kaufpreises. Bei allen anderen Immobilienarten beträgt sie 3,0 % zzgl. USt. für den Verkäufer und zwischen 3,0 % und 4,0 % zzgl. USt. für den Käufer.
Provisionsteilung bei Verbrauchern (§§ 656c, 656d BGB): Beim Kauf/Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern durch einen Verbraucher wird der Makler für beide Parteien nur gegen eine Provision in gleicher Höhe tätig; wird der Makler nur für eine Partei tätig, kann von der anderen Partei höchstens eine Provision in derselben Höhe verlangt werden, und diese wird erst fällig, nachdem die auftraggebende Partei ihre Provision nachweislich gezahlt hat. Die vorstehende asymmetrische Regelung gilt daher nur für andere Objektarten bzw. wenn kein Verbraucher beteiligt ist.
Die Provision ist umsatzsteuerpflichtig und richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Fälligkeit gültigen Umsatzsteuersatz.
Die Tätigkeit des Maklers ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Die Provision richtet sich nach dem Wirtschaftswert des Vertrages (also insbesondere dem Kaufpreis) unter Einschluss damit zusammenhängender Nebenabreden und Ersatzgeschäfte bezogen auf die Immobilie und ihre Bestandteile. Der Anspruch auf Maklerprovision entsteht und wird fällig, wenn durch die beauftragte Nachweis- und/oder Vermittlertätigkeit der gewollte oder ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande kommt. Mitursächlichkeit des Maklers am Zustandekommen des Vertrages genügt.
Der Provisionsanspruch wird auch fällig, wenn der Hauptvertrag mit einer im unmittelbaren Näheverhältnis des Kunden stehenden Person (bspw. einem Familienangehörigen) oder mit einem mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Dritten zustande kommt und der Makler mitursächlich ist.
Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, auch wenn der Hauptvertrag später geändert wird, wegfällt oder nicht erfüllt wird, insbesondere wenn ein Vertragspartner des Hauptvertrages zurücktritt, kündigt oder das vereinbarte Entgelt nach Vertragsabschluss mindert. Das gilt nicht, wenn dies auf Gründen beruht, die ihre Ursache in einer schwerwiegenden, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer Missachtung einer Aufklärungspflicht des Maklers, in einer nicht offenbarten Doppeltätigkeit oder in einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung haben.
Im Falle der arglistigen Täuschung schuldet der arglistig Täuschende die Provision als Schadensersatz. Gleiches gilt, wenn durch Weitergabe von Informationen durch den Kunden an Dritte (beispielsweise Familienangehörige oder in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Personen) ein Vertragsverhältnis zustande kommt.
Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag nach Beendigung des Maklervertrages abgeschlossen wird und der Makler für den Vertragsschluss mitursächlich ist.
Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis in Textform mitzuteilen und auf deren Maklerdienste zu verzichten.
5. Verhandlungen
Die Kontaktaufnahme des Interessenten mit dem Anbieter soll über den Makler erfolgen. Bei Direktverhandlungen ist auf den Makler Bezug zu nehmen und dieser ist unverzüglich über das Ergebnis zu informieren. Der Kunde verpflichtet sich, den Makler unverzüglich von einem erfolgten Vertragsabschluss zu unterrichten und ihm die wesentlichen Vertragskonditionen (insbesondere Kaufpreis, Miete/Pacht, Namen der Vertragsschließenden, Vertragsdatum) mitzuteilen. Das gilt auch, wenn der Kunde der Auffassung sein sollte, der Makler besitze im konkreten Fall keinen Provisionsanspruch.
6. Vorkenntnis
Ist dem Interessenten das vom Makler angebotene Objekt bereits bekannt und will er dies gegenüber dem Makler geltend machen, hat er dies unverzüglich in Textform mitzuteilen und gegebenenfalls anhand von Dokumenten zu belegen.
7. Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden, wenn er als Nachweismakler tätig wird oder wenn sich die Doppeltätigkeit für den Angebotsempfänger aus den Umständen ergibt. Bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern mit Beteiligung eines Verbrauchers gelten die Vorgaben der §§ 656c, 656d BGB (siehe Ziffer 4).
8. Haftung aus dem Maklervertrag
Die Haftung des Maklers und seiner Erfüllungsgehilfen für Schäden des Auftraggebers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Personenschäden sowie nicht für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
9. Widerrufsrecht für Verbraucher
Die folgende Belehrung gilt für Verbraucher, die den Maklervertrag im Wege des Fernabsatzes (z. B. Telefon, E-Mail, Website) oder außerhalb von Geschäftsräumen abschließen.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Numa Real Estate GmbH, August-Brändle-Straße 42, 70734 Fellbach, Telefon: 0711 90776282, E-Mail: kontakt@numa.estate) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Numa Real Estate GmbH, August-Brändle-Straße 42, 70734 Fellbach, E-Mail: kontakt@numa.estate
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: ______________________________
Beauftragt am (*) / erhalten am (*): __________
Name des/der Verbraucher(s): __________
Anschrift des/der Verbraucher(s): __________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): __________
Datum: __________
(*) Unzutreffendes streichen.
10. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu Ihren Rechten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, werden als Erfüllungsort und Gerichtsstand der Geschäftssitz der Numa Real Estate GmbH vereinbart.
12. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
Stand: 07/2026
← Zurück zur Startseite